Allgemeine Geschäftsbedingungen

für das Erbringen von Leistungen der

Khozari Medien & mehr
vertreten durch Mazen Khozari
Carl-Benz-Straße 10
59348 Lüdinghausen

(nachfolgend Verwender genannt)

I. Allgemein

Für alle Aufträge an uns gelten die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende AGBs des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt. Bei entgegenstehenden AGBs des Auftraggebers ist eine Einigung über die entsprechenden Bedingungen erforderlich. Im Falle der Nichteinigung wird der Vertragsschluss wirksam, sofern beide Parteien einverständlich mit der Vertragsausführung beginnen. 

II. Präsentation

Jegliche, auch teilweise Verwendung von uns mit dem Ziel des Vertragsabschlusses vorgestellter oder überreichter Arbeiten und Leistungen (z.B. das Anfertigen von Entwürfen und Mustern), seien sie urheberrechtlich geschützt, oder nicht, bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Das gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und für die Verwendung der unseren Arbeiten und Leistungen zugrunde liegenden Ideen.

III. Abwicklung von Aufträgen

1.

Mündliche Absprachen werden von uns protokolliert.Die von uns übermittelten Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.


2.

Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel (insbesondere Negative, Modelle, Skizzen, Muster, Entwürfe u.ä.), die wir erstellen oder erstellen lassen, um die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben unser Eigentum. Zur Aufbewahrung sind wir nicht verpflichtet.

IV. Auftragserteilung an Dritte

1.

Wir sind berechtigt, die uns übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.


2.

Wir sind berechtigt, Aufträge zur Produktion von Werbemitteln, an deren Erstellung wir vertragsmäßig mitwirken, im Namen des Auftraggebers zu erteilen. Der Auftraggeber erteilt hiermit ausdrücklich entsprechende Vollmacht.

3.

Für mangelhafte Leistung der Werbeträger haftet der Verwender nur nachrangig. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Gewährleistungsansprüche vorab gegenüber dem Werbeträger geltend zu machen. Nur wenn der Werbeträger nicht leistet oder endgültig die Leistung verweigert, kann der Verwender in Anspruch genommen werden. Ist der Auftraggeber Kaufmann, muss vor Inanspruchnahme des Verwenders der Werbeträger gerichtlich belangt werden.

V. Lieferung, Lieferfristen

1.

Unsere Lieferverpflichtungen sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen von uns zur Versendung gebracht sind. Das Risiko der Versendung  (Beschädigung, Verlust, Verzögerung u.a.), trägt der Auftraggeber.

2.

Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden und wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben) ordnungsgemäß erfüllt hat.

3.

Von dem Verwender zur Verfügung gestellte Vorlagen und Entwürfe sind nach Farbe, Bild- oder Tongestaltung erst dann verbindlich, wenn ihre Umsetzbarkeit schriftlich von uns bestätigt wird.

4.

Dafür, dass die beauftragte Anfertigung gegen wettbewerbliche, markenrechtliche, urheberrechtliche Regelungen oder andere Rechte Dritter verstößt, übernimmt der Verwender keine Überprüfung und keine Gewähr.

5.

 Der Verwender behält sich das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor.

VI. Zahlungsbedingungen

1.

Vereinbarte Preise sind Nettopreise, zu denen die jeweils geltende Mehrwertsteuer hinzukommt. Künstlersozialabgabe, Zölle oder sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben werden an den Auftraggeber weiterberechnet.

2.

Unsere Rechnungen sind 10 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.

3.

Rechte an unseren Leistungen, insbesondere urheberechtliche Nutzungsrechte, gehen erst mit vollständiger Bezahlung aller den Auftrag betreffender Rechnungen auf den Auftraggeber über.

4.

Verhält sich der Auftraggeber vertragswidrig, insbesondere wenn er seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung des Verwenders nicht nachkommt, kann der Auftragnehmer nach einer vorherigen angemessenen Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die Herausgabe der noch in seinem Eigentum stehenden Ware verlangen. In der Zurücknahme der Ware durch den Verwender liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Auftraggeber.

VII. Nutzungsrechte

Der Verwender wird dem Auftraggeber die für die Verwendung der vereinbarten Arbeiten und Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte erst nach Zahlung der Schlussrechnung übertragen. Jede über den Vertragszweck hinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung, bedarf der Zustimmung des Verwenders.

VIII. Gewährleistung Haftung

1.

Von dem Verwender gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen.

Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Auftraggebers in Hinblick auf einen etwaigen Mangel.


2.

Bei Vorliegen von Mängeln steht dem Verwender das Recht zur zweimaligen Nachbesserung innerhalb angemessener Zeit zu.


Bei einfacher Fahrlässigkeit wird die Haftung ausgeschlossen, soweit nicht eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde oder ein Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit vorliegt. Soweit im Falle der einfachen Fahrlässigkeit gehaftet wird, wird die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren und beherrschbaren Schaden begrenzt.

3.

Bei Verzug und Unmöglichkeit beschränkt sich der Schadensersatz des Verwenders sowie seiner gesetzlichen Vertreter für einfache Fahrlässigkeit auf den unmittelbaren Schaden.

4.

Im Übrigen wird die vertragliche und deliktische Haftung des Verwenders für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Davon unberührt bleibt die Haftung des Verwenders nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

IX. Gerichtsstand, anwendbares Recht

1.

Münster wird als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus zwischen Verwender und Kunde vereinbart.

2.

Es gilt deutsches Recht.